Kindererziehungszeiten können bei der Rente berücksichtigt werden. Ob dies bereits der Fall ist, ist der Renteninformation, die alle paar Jahre durch die Deutsche Rentenversicherung versandt wird, zu entnehmen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für die Rente kann andernfalls gestellt werden.
Wir unterstützen hierbei, indem bei Bearbeitung durch ttp das pro Arbeitnehmer:in anfallende Honorar von 150,00 Euro durch uns als Arbeitgeber übernommen wird. Dieses Angebot gilt generell, auch wenn die Kindererziehungszeiten vor einer Anstellung bei uns stattfanden.
Bei Interesse kann sich direkt bei Lisa Hansen gemeldet werden: l.hansen@ttp.de
Alle weiteren Unterlagen, die benötigt werden, fordert ttp dann direkt bei euch ab.
Für die Erziehung eines Kindes werden bis zu drei Jahre als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben, die sogenannten Kindererziehungszeiten. Was viele nicht wissen: Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt. Sie beginnen nach dem Tag der Geburt und enden nach zehn Jahren.
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