Bedingungen Anfrage
Unter den folgenden Voraussetzungen kann ein Firmenwagen in der Personalabteilung angefragt werden:
- Betriebszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren
- Reduzierung des monatlichen Grundgehalts um 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs
- Das Fahrzeug darf einen Bruttolistenpreis von 20.000 Euro nicht überschreiten
- Die Konfiguration des Fahrzeugs übernimmt die Geschäftsführung
- Kennzeichen muss „-H 2…“ enthalten
Unfallschaden am Firmenwagen
Ist ein Schaden am Firmenwagen entstanden, so ist der Mitarbeiter verpflichtet, HOCHZWEI darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei Kaskoschäden am Firmenwagen ist der Mitarbeiter für die Reparaturabwicklung in unserer Vertragswerkstatt verantwortlich und kümmert sich eigenständig darum. Um Haftpflichtschäden (Schäden beim Unfallgegner) kümmert sich HOCHZWEI.
Fahrten zu Kundenterminen
Bei Fahrten zu Kundenterminen mit dem eigenen Firmenwagen erstattet HOCHZWEI die Tankkosten. Die Tankquittung für die zurückgelegte Strecke ist einzureichen und wird (in bar oder aufs Konto) erstattet.