Styles
Webfonts
Es ist die richtige Webfont integriert und diese wird auch verwendet
Schriftgröße & Schrifttsyle
Die Schriftgröße stimmt mit der Schriftgröße im Screendesign überein, ebenso der Schriftstyle
Überschriften
Überschriften sind richtig definiert und gestylt
Abstände
Die Abstände stimmen mit denen im Screendesign überein (und sind einheitlich) und enthalten ein visuelles Quadrat
Farben
Die Farben stimmen mit denen im Screendesign überein
Listen & Links
Listen und Links müssen entsprechend gestylt sein
Bild und Text
Gibt es ein Bild neben einem Text, so gibt es genügend Abstand zum Bild (rechts oder links) und der Text beginnt auf der gleichen Höhe wie das Bild
Tabellen
Sind Tabellen vorgesehen, so müssen diese gestylt sein (auch Responsive)
Cookiebar
Die Cookiebar sollte in den Farben der Internetseite gestylt sein
Bilder
Logo
Das Logo wird als SVG eingebunden
Bilder
Bilder werden wenn möglich als jpg eingebunden und nicht zu groß
Icons
Icons werden mit SVGs bei Icomoon erstellt und dann als Schrift eingebunden: http://wiki.hoch2.de/index.php/CSS#Icomoon
Favicon
Die Seite muss ein Favicon haben
SVGs
haben alle SVGs ein Fallback (z.B. .png)
Extensions
Kontaktformular
Wenn eine Kontaktseite vorgesehen ist, kann ein Kontaktformular mit Powermail schon vorbereitet werden
Suche
Wenn eine Suche vorgesehen ist, kann diese bereits mit indexed_search eingerichtet werden
News
Sind News auf der Seite vorgesehen, sollten diese bereits eingerichtet und gestylt sein
Google Maps
Ist eine Karte vorgesehen, sollte eine entsprechende Extension installiert sein.
Testen
Validator
mit dem W3C-Tool oder auf der Seite https://validator.w3.org/ prüfen, ob die Internetseite valide ist
Browser testen
Die Internetseite in allen Browsern testen, dazu zählen: Chrome, Firefox, Safari und Internet Explorer 10+
Devices testen
Die Internetseite auf dem Tablet, auf dem Android-Gerät und auf dem IPhone testen
Javascript
Testen ob das Javascript/JQuery ohne Fehler und ohne Log-Ausgaben ausgeführt wird
Rechte
Haben die Redakteure alle nötigen Rechte