Bei Mahnungen wird ab sofort auch die Jobnummer mit angegeben. So können die Kunden die Mahnung nicht nur anhand der Rechnungsnummer, sondern anhand der eindeutigen Bezeichnung zuordnen.
Darüber hinaus wird in Mahnungen nun auch zwischen den drei Überschriften "Zahlungserinnerung", "2. Mahnung" und "3. Mahnung" differenziert. Zuvor war dort nichts angegeben.