Haben wir morgens oder später am Tag einen privaten Termin, können wir in Ausnahmefällen (max. 3 Mal pro Monat, aber nie mehr als einmal pro Woche) und im vorausschauenden Einklang mit unserer Arbeitssituation einen flexiblen Zeitrahmen von 30 Minuten bis zu zwei Stunden nutzen, um später zu kommen bzw. früher in den Feierabend aufzubrechen. Dieser kann auch mit unserer Mittagspause kombiniert werden, jedoch ist sicherzustellen, dass dabei aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen vorab nicht mehr als 6 Stunden am Stück gearbeitet werden.
Die Fehlzeit ist stets am gleichen Tag, alternativ direkt am Vor- oder Folgetag, aber immer im Block, d.h. nicht gestückelt, auszugleichen. Unsere Schlüsseltransponder sind so programmiert, dass zwischen 6 Uhr und 20:00 Uhr Zutrittsberechtigung besteht. Alle Teamleitungen besitzen zudem einen Transponder für die Alarmanlage, der bei Bedarf geliehen werden kann. Wer als Letztes das Gebäude verlässt, trägt die Verantwortung dafür, die Alarmanlage scharf zu schalten.
Möchten wir von der Flexibilitätsregelung Gebrauch machen, stimmen wir dies rechtzeitig mit unserer Teamleitung ab, die dann wiederum die Personalabteilung informiert.