Krankmeldung

Krankheit der Mitarbeitenden

Wenn wir arbeitsunfähig sind, melden wir uns morgens um 8 Uhr telefonisch über die nachstehende Nummer direkt bei der Personalabteilung offiziell krank:

0461 406 863 500 

Wir speichern uns diese Nummer daher für den eventuellen Fall generell vorher privat ab. Ist diese nicht erreichbar, lassen wir einen Rückruf notieren und versuchen es im Zweifel nach 15 Minuten selbst erneut. Die Personalabteilung erfasst die Arbeitsunfähigkeit und informiert das Team.

Unsere offizielle Krankmeldung zu 8 Uhr kann nicht über Kollegen, E-Mail, WhatsApp etc. erfolgen. Melden wir uns eigenständig bei Teamleitung und/oder Team krank, ersetzt dies daher nicht die telefonische Krankmeldung bei der Personalabteilung.

Die ärztliche Krankschreibung ist ab dem ersten Werktag erforderlich. Nach dem Arzttermin melden wir uns direkt erneut telefonisch und teilen mit wie lange wir krankgeschrieben wurden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von gesetzlich Versicherten erhalten wir als Betrieb binnen weniger Werktage direkt von den Krankenkassen. Privatversicherte reichen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unaufgefordert binnen drei Werktagen persönlich oder digital als Foto/Scan an personal@hoch2.de ein.

Kinderkrankentage

Ist unser Kind krank und kann deshalb nicht in die Betreuungseinrichtung bzw. Schule gehen, melden wir uns telefonisch um 8 Uhr bei der Personalabteilung. Ist diese nicht erreichbar, lassen wir einen Rückruf notieren und versuchen es im Zweifel nach 15 Minuten selbst erneut.

Die Erkrankung lassen wir durch einen Kinderarzt feststellen, der eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes ausstellt. Die Vorderseite ist für HOCHZWEI als Arbeitgeber relevant und gibt den Zeitraum des Ausfalls an. Wir reichen diese unaufgefordert binnen drei Werktagen persönlich oder digital als Foto/Scan an personal@hoch2.de ein. Die Rückseite ist wichtig für die Abrechnung durch die persönliche Krankenkasse, da diese für die Zeit des Arbeitsausfalls Kinderkrankengeld an den betreffenden Elternteil zahlt. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Nach dem Arzttermin melden wir uns direkt erneut telefonisch und teilen mit wie lange wir ausfallen werden.

Aktuelle Informationen zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld stellt das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Website bereit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/faq-kinderkrankengeld